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"JA" sagen in Taunusstein

Innenhof Schloss

Sie haben sich entschlossen zu heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft zu begründen? Dann 'Herzlichen Glückwunsch' und herzlich willkommen beim Standesamt Taunusstein. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. 

In Taunusstein können Sie sich entweder im Trauzimmer des Rathauses oder in den historischen Mauern des Wehener Schlosses trauen lassen.

Dies gilt selbstverständlich auch für die Mitwirkung an der Begründung von Lebenspartnerschaften (Personen gleichen Geschlechts).

Trauzimmer im Wehener Schloss

Das Schloss in Wehen (Weiherstraße 6, 65232 Taunusstein-Wehen) ist erbaut um 1330.

Seitdem wurde der Gebäudekomplex vielfach umgebaut und erweitert. Sein heutiges Erscheinungsbild mit Hauptgebäude, Amtsgericht und Remisen entspricht dem schnörkellosen ländlichen Barockstil, wie er Ende des 17. / Anfang des 18. Jahrhunderts im Nassauer Land verbreitet war.

Dekoration des Trautisches

Das Trauzimmer im Schloss (20 Besucherstühle, die weiteren Gäste müssen leider stehen. Das Trauzimmer hat eine Kapazität von insgesamt ca. 40 Personen.)

Vorraum des Wehener Schlosses

Vorraum des Trauzimmers im Wehener Schloss

Alternativ hierzu steht das Trauzimmer im Rathaus für Trauungen und die Mitwirkung an der Begründung von Lebenspartnerschaften (Personen gleichen Geschlechts) ohne zusätzliche Gebühr zur Verfügung.

Bilder vom Rathaus und dessen Trauzimmer

Das Trauzimmer im Rathaus (25 Besucherstühle, die weiteren Gäste müssen leider stehen. Das Trauzimmer hat eine Kapazität von insgesamt ca. 40 Personen.) 65232 Taunusstein-Hahn, Aarstraße 150
 

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft werden benötigt?

Die Anmeldung der Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Trautermin durchgeführt werden.

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

  • aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Gerburtenregister bzw. aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
  • Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung - erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzen Ehe, z.B. Sterbeurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzen Ehe, Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk).

Wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, wird es leider komplizierter. Hier sollten Sie sich bei Ihrem Standesamt ausführlicher beraten lassen, welche Dokumente (z.B. Ehefähigkeitszeugnis) vorzulegen sind.


Trautermine:

  • Im Rathaus:
    montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
    mittwochs von 8.00 Uhr bis 17 Uhr
    freitags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
  • Im Schloss:
    montags bis samstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Für Trauungen in diesem geschichtsträchtigen Gebäude muss jedoch zu den üblichen Gebühren eine zusätzliche Gebühr von 90,00 Euro für die Bereitstellung von Räumen entrichtet werden.


Unser Service für Sie:

  • Wunschtermine können berücksichtigt werden
  • individuelle Trauansprache
  • musikalische Untermalung (CDs und CD-Player bitte mitbringen)
  • zur Erinnerung ein kleines Geschenk der Stadt Taunusstein
  • fotografieren und Videoaufnahmen sind erlaubt
  • ein von Ihnen selbst organisierter Umtrunk kann im Foyer des Rathauses bzw. im Vorraum des Trauzimmers im Wehener Schloss stattfinden. Bei schönem Wetter ist dies auch vor den Gebäuden möglich.
  • die Besichtigung der Trauzimmer ist nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich


Wo kann ich parken?

Für Trauungen/Mitwirkung an der Begründung von Lebenspartnerschaften im Rathaus stehen ausreichend Parkplätze in der Tiefgarage zur Verfügung.

Parkmöglichkeiten für Trauungen/Mitwirkung an der Begründung von Lebenspartnerschaften im Wehener Schloss befinden sich in der näheren Umgebung des Schlosses. Für Brautpaare und gehbehinderte Gäste besteht selbstverständlich die Möglichkeit in den Schlosshof zu fahren.


Können wir in Taunusstein heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft begründen ohne dort zu wohnen?

Auch dann, wenn Sie nicht in Taunusstein wohnen, sind Sie bei uns herzlich willkommen. Sie müssen nur zunächst beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz die beabsichtigte Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft anmelden. Anschließend kann die Trauung/Mitwirkung an der Begründung der Lebenspartnerschaft in Taunusstein erfolgen.

Nichts ist umsonst:

Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am 19. November 2008 das Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes beschlossen, welches am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist.

Hiernach sind folgende Gebühren für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz (PStG) und der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) zu erheben (siehe Tabelle auf S. 4-6):

 Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes


Dekoration der Trauzimmer

Eine Grundausstattung ist vorhanden. Die Trauzimmer können jedoch individuell von jedem Paar zusätzlich dekoriert werden. Aufgrund anschließender Trauungen sollte die Dekoration höchstens 20 Minuten vor der Trauung erfolgen und danach sofort wieder mitgenommen werden.


Zugang zu den Trauzimmern

Im Rathaus ist ein barrierefreier Zutritt möglich. Das Trauzimmer im Wehener Schloss ist über 18 Stufen zu erreichen. Hier besteht leider kein behindertengerechter Zugang.


Sind Toiletten vorhanden?

Sowohl im Rathaus als auch im Schlossbereich befinden sich Besuchertoiletten.


Darf Reis geworfen werden?

Nein.


Dürfen Blütenblätter gestreut werden?

Im Rathausbereich sollten keine Blütenblätter gestreut werden. Im Wehener Schloss ist dies ausnahmsweise möglich. Die Blütenblätter müssen jedoch hinterher wieder zusammengefegt und im Mülleimer entsorgt werden.


Was kann ich sonst noch im Standesamt erledigen?

  • Beantragung von Urkunden (Geburtsurkunden/internationale Geburtsurkunden, Eheurkunden/internationale Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden/internationale Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften aus den Geburten-, Heirats- und Sterbebüchern, beglaubigte Registerausdrucke, Ehefähigkeitszeugnisse)
    • Anerkennung der Vaterschaft/Mutterschaft
    • öffentlich-rechtliche Vornamensänderungen
    • öffentlich-rechtliche Nachnamensänderungen
    • Beurkundung von Geburten
    • Beurkundung von Sterbefällen
    • Nachbeurkundung von im Ausland eingetretenen Personenstandsfällen (Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften, Geburten, Sterbefälle)
    • Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile
    • Besondere Beurkundungen
      • Zur Namensführung in der Ehe/Lebenspartnerschaft (Erklärungen zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen, Voranstellung oder Anfügung eines Namens sowie der Widerruf dieser Erklärung, Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft)
      • Zur Namensführung des Kindes (Bestimmung des Geburtsnamens sofern die Eltern keinen Ehenamen führen bzw. nicht miteinander verheiratet sind; Namenserteilung, Einbenennung)
      • Zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern (Ablegung des Vatersnamens, Annahme der deutschsprachigen Form der Vor- und Familiennamen)
      • Angleichungserklärungen

Urkunden von in Taunusstein eingetretenen Personenstandsfällen (Geburt, Heirat, Lebenspartnerschaft, Tod) können hier elektronisch beantragt werden.


Aktuelles aus dem Standesamt

Das Standesamt bleibt am Donnerstag, 7. Oktober wegen einer Fortbildungsveranstaltung geschlossen.
 
In der Zeit vom 1. bis einschließlich 13. November können im Wehener Schloss wegen Renovierungsarbeiten keine Trauungen bzw. keine Mitwirkung an der Begründung von Lebenspartnerschaften erfolgen.

In der Zeit vom 10. bis 12. Dezember findet im Wehener Schlosshof der Weihnachtsmarkt statt. Es ist daher mit eingeschränkten Parkmöglichkeiten zu rechnen. Es besteht an diesen Tagen keine Möglichkeit, mit dem Hochzeitsauto in den Schlosshof zu fahren.

Besonderer Service des Standesamtes Taunusstein:
 
Am Sonntag, 10.10.2010 können Sie in Taunusstein heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft begründen. Gerne nehmen wir bereits schon heute Ihre Terminwünsche entgegen. Da schon einige Termine vergeben sind, sollten Sie sich sputen.

Auch in diesem Jahr bietet das Standesamt Trautermine am Nikolaustag an. 

 
Nähere Auskünfte erteilt gerne das Taunussteiner Standesamt:
 

Joachim May

Joachim May
Tel. 06128/241-317
Fax: 06128/241-4317
Email: joachim.may@taunusstein.de
Rathaus, Aarstraße 150, Hahn (EG, Zimmer 25)

Anke Peters

Anke Peters
Tel. 06128/241-315
Fax: 06128/241-4315
Email: anke.peters@taunusstein.de
Rathaus, Aarstraße 150, Hahn (EG, Zimmer 24)

 

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwochs zusätzl.: 16 bis 18 Uhr
sowie nach Vereinbarung

 

Blumendeko eines Hochzeitsautos

Link zum Hessenfinder

Stadtverwaltung
Aarstraße 150
65232 Taunusstein
Tel. 06128/241-0
Fax: 06128/241-172
info@taunusstein.de

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